Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen 1.
Allgemeines Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote
und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers auch in laufender
und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen,
insbesondere Einkaufsbedingung sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich
bestätigt sind. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen
enthalten, gilt das des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, im Rahmen der
vertraglichen Bestimmungen die firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers
zu verwerten und speichern. 2.
Angebote Angebote sind freibleibend. Sämtliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Verkäufers. Telegraphische, telephonische oder mündliche Offerten
sind nur insoweit gültig , als sie mit dem schriftlich bestätigten Angebot übereinstimmen.
3.
Preise: Die Preise gelten ab Werk bzw. Auslieferungslager der Firma ausschließlich
Versandverpackung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. 4.
Lieferung: Waren, die über das Online-Bestellwesen ( auch Bestellung per Faxformular)
geliefert werden, werden ausschließlich gegen Vorkasse bzw. gegen Nachnahme ausgeliefert.
Ausnahme: Sie haben bereits eine Kundennummer und andere Zahlungskonditionen bei
uns.. 5.
Lieferzeiten: Unsere Standartware liefern wir sofort ab Lager. Über Ware, die
momentan nicht vorrätig sind, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Mit der Erhalt
der Auftragsbestätigung sind Sie an die Abnahme gebunden. Lieferzeiten können
nur annähernd angegeben werden und sind daher nicht als Verbindlich zu betrachten.
Für rechtzeitigen Empfang wird keine Gewähr geleistet. Von der Verpflichtung zur
Leistung befreien alle Umstände höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen,
Währungsänderungen, Streiks, Aussperrungen usw. 6.
Versand Bestellungen, bei denen keine bestimmte Versandart durch den Kunden vorgemerkt
ist, werden von uns unter Berücksichtigung der günstigsten Versandweges erledigt.
Der Versand sämtlicher Waren erfolgt stets ab Werk. Gefahren und Kosten der Versendung
ab Werk/Auslieferungslager sowie etwaige Transportversicherung trägt der Käufer.
Das gilt auch, wenn der Transport durch ein von der Firma ausgewähltes Unternehmen
erfolgt. Der Käufer trägt die damit verbundenen Mehrkosten. Beschädigt angenommene
Sendungen sind sofort bei der zuständigen Stelle (Post, UPS, DPD, Spedition) zu
melden, damit der Entschädigungsanspruch nicht entfällt. Die Versandkosten trägt
der Käufer. 7.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers bzw. nach dessen Wahl
der Versandort , für Zahlungen der Sitz des Verkäufers. Der Versand erfolgt auch
bei vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Versicherung des
Transports erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers. 8.
Zahlung: Zahlungen haben binnen 30 Tagen ab Verfügungsstellung am Lagerort ohne
Abzug in verlustfreier Kasse zu erfolgen. Die Fälligkeit des Kaufpreises und die
Verzugsfolgen treten ohne Mahnung mit dem Tage, der sich aus dem Rechnungsdatum
und dem Zahlungsziel ergibt. Im Rechnungsbetrag enthaltene Frachten sind nicht
skontierfähig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche
auch aus anderen Geschäften des Käufers ist nicht statthaft. Auch die Aufrechnung
mit Gegenforderungen irgendwelcher Art bedarf des schriftlichen Einverständnisses
des Verkäufers. In beiden Fällen sind Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrechte
zulässig, sobald der Gegenanspruch des Käufers gerichtlich rechtskräftig festgestellt
ist. 9.
Gewährleistung und Mangelrüge: Sofern die Firma dem Käufer Proben oder Muster
zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DINBestimmungen, andere inländische
oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über Beschaffenheit
der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von der Firma
zu erbringenden Leistungen ; eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden.
Die Firma ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom
Käufer vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck ist. Die Firma haftet nicht für
spezielle, zufällige, indirekte oder Folge-Schäden jeder Art, die aus dem Gebrauch
der Produkte entstehen, ebenso wenig für jegliche Schäden, einschließlich - ohne
Einschränkung- die, die aus Verlust am Gebrauch, an Daten oder an Gewinn oder
aus dem Gebrauch der Produkte und aus dem Gebrauch der Werte, die von diesen ermittelt
werden, resultieren. 10.
Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen
Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung
für Wechsel und Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich
aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Firma. Der Käufer darf sie nur im regulären
Geschäftsverkehr veräussern. Zu anderer Verfügung ist er nicht berechtigt. Er
darf sie nicht als Pfand geben, oder zur Sicherheit übereignen, solange sie nicht
vollständig bezahlt sind. Bei Pfändung durch eine dritte Person ist uns sofort
Mitteilung zu machen. Wird noch nicht bezahlte Ware im regulären Geschäftsverkehr
veräussert, so gilt im Konkursfall die dafür erworbene Forderung uns übereignet.
Falls während der Vertragsdauer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entsteht,
sind wir berechtigt, von allen schwebenden Lieferungsverträgen zurückzutreten
oder deren Vorauszahlung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen. 11.
Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Deutschland. Es gilt deutsches Recht. |