Conditions générales de vente
de Lignomat GmbH

 

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingung sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt das des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen die firmen- und personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und speichern.

2. Angebote Angebote sind freibleibend. Sämtliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Telegraphische, telephonische oder mündliche Offerten sind nur insoweit gültig , als sie mit dem schriftlich bestätigten Angebot übereinstimmen.

3. Preise: Die Preise gelten ab Werk bzw. Auslieferungslager der Firma ausschließlich Versandverpackung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

4. Lieferung: Waren, die über das Online-Bestellwesen ( auch Bestellung per Faxformular) geliefert werden, werden ausschließlich gegen Vorkasse bzw. gegen Nachnahme ausgeliefert. Ausnahme: Sie haben bereits eine Kundennummer und andere Zahlungskonditionen bei uns..

5. Lieferzeiten: Unsere Standartware liefern wir sofort ab Lager. Über Ware, die momentan nicht vorrätig sind, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Mit der Erhalt der Auftragsbestätigung sind Sie an die Abnahme gebunden. Lieferzeiten können nur annähernd angegeben werden und sind daher nicht als Verbindlich zu betrachten. Für rechtzeitigen Empfang wird keine Gewähr geleistet. Von der Verpflichtung zur Leistung befreien alle Umstände höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen, Währungsänderungen, Streiks, Aussperrungen usw.

6. Versand Bestellungen, bei denen keine bestimmte Versandart durch den Kunden vorgemerkt ist, werden von uns unter Berücksichtigung der günstigsten Versandweges erledigt. Der Versand sämtlicher Waren erfolgt stets ab Werk. Gefahren und Kosten der Versendung ab Werk/Auslieferungslager sowie etwaige Transportversicherung trägt der Käufer. Das gilt auch, wenn der Transport durch ein von der Firma ausgewähltes Unternehmen erfolgt. Der Käufer trägt die damit verbundenen Mehrkosten. Beschädigt angenommene Sendungen sind sofort bei der zuständigen Stelle (Post, UPS, DPD, Spedition) zu melden, damit der Entschädigungsanspruch nicht entfällt. Die Versandkosten trägt der Käufer.

7. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Verkäufers bzw. nach dessen Wahl der Versandort , für Zahlungen der Sitz des Verkäufers. Der Versand erfolgt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Versicherung des Transports erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers.

8. Zahlung: Zahlungen haben binnen 30 Tagen ab Verfügungsstellung am Lagerort ohne Abzug in verlustfreier Kasse zu erfolgen. Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Verzugsfolgen treten ohne Mahnung mit dem Tage, der sich aus dem Rechnungsdatum und dem Zahlungsziel ergibt. Im Rechnungsbetrag enthaltene Frachten sind nicht skontierfähig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche auch aus anderen Geschäften des Käufers ist nicht statthaft. Auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen irgendwelcher Art bedarf des schriftlichen Einverständnisses des Verkäufers. In beiden Fällen sind Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrechte zulässig, sobald der Gegenanspruch des Käufers gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist.

9. Gewährleistung und Mangelrüge: Sofern die Firma dem Käufer Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DINBestimmungen, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von der Firma zu erbringenden Leistungen ; eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. Die Firma ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Käufer vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck ist. Die Firma haftet nicht für spezielle, zufällige, indirekte oder Folge-Schäden jeder Art, die aus dem Gebrauch der Produkte entstehen, ebenso wenig für jegliche Schäden, einschließlich - ohne Einschränkung- die, die aus Verlust am Gebrauch, an Daten oder an Gewinn oder aus dem Gebrauch der Produkte und aus dem Gebrauch der Werte, die von diesen ermittelt werden, resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel und Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Firma. Der Käufer darf sie nur im regulären Geschäftsverkehr veräussern. Zu anderer Verfügung ist er nicht berechtigt. Er darf sie nicht als Pfand geben, oder zur Sicherheit übereignen, solange sie nicht vollständig bezahlt sind. Bei Pfändung durch eine dritte Person ist uns sofort Mitteilung zu machen. Wird noch nicht bezahlte Ware im regulären Geschäftsverkehr veräussert, so gilt im Konkursfall die dafür erworbene Forderung uns übereignet. Falls während der Vertragsdauer Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entsteht, sind wir berechtigt, von allen schwebenden Lieferungsverträgen zurückzutreten oder deren Vorauszahlung für alle noch zu erfüllenden Verträge zu verlangen.

11. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Deutschland. Es gilt deutsches Recht.

 

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